Dietzenbach - 06074 / 9176920
Obertshausen - 06104 / 42954
Ober Ramstadt - 06154 / 6230787
Rodgau - 06106 / 6976970
Ein Schlaganfall verändert das Leben von einem Moment auf den nächsten. Die Folgen sind oft komplex: Lähmungen, Sprachstörungen, Schluckbeschwerden oder Einschränkungen in der Mobilität können auftreten – in sehr unterschiedlicher Ausprägung. Umso wichtiger ist eine individuelle und fachgerechte Hilfsmittelversorgung, die sich genau an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert.
Hilfsmittel dienen nicht nur der Rehabilitation, sondern ermöglichen vielen Betroffenen überhaupt erst die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben. Sie erleichtern den Alltag, steigern die Sicherheit im häuslichen Umfeld und tragen zur sozialen Teilhabe bei. Ob Rollator, Greifhilfe, Duschhocker oder spezielle Orthesen: Die richtige Auswahl und Anpassung ist entscheidend.
Im Sanitätshaus erfolgt nicht nur die Abgabe von Hilfsmitteln, sondern eine umfassende Beratung – abgestimmt auf Wohnsituation, Krankheitsbild und persönliche Ziele.
Jedes Hilfsmittel muss ärztlich verordnet werden. In Kliniken geschieht dies meist durch das interdisziplinäre Behandlungsteam. Im Anschluss wird ein Sanitätshaus mit der Versorgung beauftragt. Viele Häuser – wie unser eigenes – sind auf die Versorgung nach Schlaganfällen spezialisiert und kennen die speziellen Anforderungen dieser Patientengruppe.
Wichtig zu wissen: Die Wahl des Sanitätshauses kann eingeschränkt sein. Ihre Krankenkasse arbeitet mit bestimmten Vertragspartnern zusammen. Fragen Sie frühzeitig nach, ob Ihr Wunsch-Sanitätshaus dazugehört.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Angehörigen eine optimale Versorgung zu gestalten. Dazu gehört:
Individuelle Bedarfsermittlung: Welche Einschränkungen liegen vor? Was ist das konkrete Ziel – mehr Mobilität, Selbstständigkeit oder Sicherheit?
Produktauswahl: Wir beraten zu passenden Produkten – von klassischen Rollatoren über Anziehhilfen bis hin zu Fußheberorthesen, Badewannenlifter oder Anti-Dekubitus-Matratzen.
Erprobung und Anpassung: Viele Hilfsmittel können vor Ort getestet werden. Anpassungen nehmen unsere Orthopädie-Techniker direkt vor.
Begleitung im Alltag: Auch nach der Erstversorgung stehen wir für Fragen, Anpassungen oder Reparaturen zur Verfügung.
Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen sind alle Hilfsmittel gelistet, die grundsätzlich übernommen werden können. Dazu zählen unter anderem:
Mobilitätshilfen: Rollatoren, Gehstöcke, Elektrorollstühle
Orthesen und Bandagen: z. B. Fußheberorthesen zur Unterstützung beim Gehen
Pflegehilfsmittel: Duschhocker, Toilettenstühle, Haltegriffe
Alltagshelfer: Esshilfen, Anziehhilfen, Greifzangen
Nicht alle hilfreichen Produkte besitzen jedoch eine sogenannte Hilfsmittelnummer. Dennoch können auch diese – mit entsprechender medizinischer Begründung – auf Antrag erstattet werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Arzt oder dem Sanitätshaus unterstützen.
Wenn ein Hilfsmittel abgelehnt wird, sollten Sie aktiv werden:
Verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid, wenn die Ablehnung nur mündlich erfolgte.
Legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein. Idealerweise mit Unterstützung Ihres Arztes oder Sanitätshauses.
Bei erneuter Ablehnung können Sie Klage vor dem Sozialgericht einreichen – dies ist kostenlos und ohne Anwaltspflicht.
Unser Sanitätshaus hilft Ihnen auch in diesem Prozess weiter, z. B. durch fachliche Stellungnahmen oder Dokumentationen zur medizinischen Notwendigkeit.
Fazit:
Nach einem Schlaganfall ist eine passgenaue Hilfsmittelversorgung von großer Bedeutung. Im Sanitätshaus erhalten Betroffene nicht nur Produkte, sondern vor allem kompetente Beratung, Einfühlungsvermögen und langfristige Begleitung. Nutzen Sie dieses Angebot – für mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit.
Fachzentrum für Orthopädie Technik Tretin GmbH
Alexander Tretin