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Badewannenlifte für Ihre Pflege

Auch im fortgeschrittenen Alter ist es von großer Bedeutung, regelmäßige Körperpflege zu betreiben.Besonders für pflegebedürftige Personen sollte dies zu einer festen Gewohnheit im Alltag werden.

Ein wohltuendes Bad kann dabei nicht nur zur Reinigung des Körpers beitragen, sondern auch Schmerzen lindern.

Eine sichere und bequeme Lösung bietet hier ein Badewannenlift.

Erfahren Sie alles Wissenswerte über die verschiedenen Modelle und Kosten sowie mögliche über eine Verordnung vom Arzt.

Der klassische perfekte Badewannenlift

Der traditionelle Badewannenlift, auch als Badelift, Badelifter oder Badewannenlift in Stuhlform bekannt, ist ein Gerät, das aus einem Gestell mit Sitz und Rückenlehne besteht.

Es wird auf einer Bodenplatte in der Badewanne platziert und ermöglicht es Personen, bequem in die Wanne zu gelangen und aus ihr herauszukommen.

Funktionsweise:

Das Gestell verfügt über eine integrierte Hebevorrichtung, die mittels eines wasserfesten und schwimmfähigen Handbedienteils gesteuert werden kann.

Beim Einsteigen befindet sich der Sitz des Lifts in der höchsten Position und sollte präzise auf der Höhe des Wannenrands ausgerichtet sein, um dem Pflegebedürftigen ein müheloses Setzen auf den Lift aus dem Rollstuhl oder im Stehen zu ermöglichen. Durch einen einfachen Tastendruck senkt sich die Hubschere des Lifts sowohl im Wasser als auch an Land, sodass die Person baden kann. Nach Abschluss des Badevorgangs kann der Pflegebedürftige oder seine Betreuungsperson den Sitz wieder nach oben steuern. Sobald die höchste Position erreicht ist, kann man bequem aussteigen.

Das Gerät wird mit Akku betrieben, dieser wird nach dem Badevorgang einfach wieder aufgeladen

Gibt es Badewannenlift auf Rezept?

Badewannenlifte gehören zur Kategorie der  Badehilfen im Hilfsmittelverzeichnis und dienen dazu, Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten ein selbstständiges Leben zu ermöglichen und Pflegekräften sowie Angehörigen die häusliche Pflege zu erleichtern.

Für die Kostenübernahme verantwortlich sind sowohl die Krankenkasse als auch über die Pflegekasse, wie es im § 40 SGB XI gesetzlich verankert ist. Die Beantragung eines Badewannenlifts ist für den Versicherten unkompliziert, da die Kostenübernahme zwischen den Kassen intern geregelt wird.

Allerdings ist eine ärztliche Verordnung oder seit Januar 2022 eine Empfehlung einer Pflegeperson mit entsprechender Berufsqualifikation erforderlich, um einen Zuschuss zu erhalten.

Eine medizinische Notwendigkeit muss in beiden Fällen vorliegen, wie beispielsweise eine Muskelschwäche in den Armen und Beinen, die das Überwinden des Wannenrands erschwert oder unmöglich macht, sowie häufiger Schwindel oder allgemeine körperliche Instabilität.

Hier müssen Sie am besten mit ihrem Arzt sprechen.

Badewannenlift bei der Krankenkasse beantragen

Wir beantragen die Abwicklung gemäß der Verordnung/Rezept bei Ihrer Krankenkasse und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.
Zusätzliche Informationen finden Sie ebenfalls hier.

Wenn Ihr Antrag auf einen Badewannenlift als Hilfsmittel genehmigt wurde, können Sie sich darauf verlassen, dass die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Sie können den Lift dann bei einem Vertragspartner Ihrer Krankenversicherung bestellen und müssen lediglich einen Eigenanteil von 10 Euro aus eigener Tasche finanzieren. Ein Pflegegrad ist für den Zuschuss durch die Krankenkassen nicht erforderlich.

Es gibt jedoch einige Einschränkungen zu beachten: Nicht alle Badewannenlifte werden bezuschusst. Badekissen-Lifter und Tuchlifter sind keine anerkannten Hilfsmittel und werden daher nicht übernommen.

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